DIE LINKE. Oberbergischer Kreis

Do 23.02.2012
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  Politik/1.Themen/
MRSA in Deutschland
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene infizieren sich allein in deutschen Krankenhäusern jedes Jahr bis zu eine Million Menschen mit gefährlichen Keimen.

Und: Bis zu 40.000 Menschen sterben jährlich durch Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zugezogen haben. Das sind achtmal mehr als im Straßenverkehr.

Rechtslage:


Es gibt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz, das Kliniken dazu verpflichtet, eine Statistik über ihre Infektionsfälle, auch MRSA, zu führen. In diesem Gesetz ist aber nicht geregelt, dass jede Klinik eine Abteilung für Hygiene haben muss.

Eine Hygieneverordnung erlassen haben nur fünf von 16 Bundesländern. Und nur etwa fünf Prozent aller Krankenhäuser haben einen Arzt für Hygiene. Problematisch ist außerdem, dass die Überprüfungen der Hygieneverordnungen vom Gesundheitsamt durchgeführt werden und nicht von einer unabhängigen Prüfstelle, die darauf spezialisiert ist.

Eine Ausnahme ist hierbei das Uniklinikum Münster - sowie inzwischen 40 weitere Kliniken im Münsterland: Dort werden alle Patienten, die stationär aufgenommen werden, auf MRSA untersucht. Und die Hygienestandards kontrolliert eine unabhängige Stelle

Materieller Schaden:
Der materielle Schaden für die Krankenkassen beruht nach deren eigener Schätzungen und Auswertungen eines plötzlichen Therapiewechsels während eines Klinik-Aufenthaltes: sie gehen davon aus, dass der Mehraufwand für Neuansteckungen für 2007 im Bereich von 1.500.000.000,- € (1,5 Milliarden) liegt. Die Altfälle, der Pflegeaufwand und der Aufwand für Frühverrentungen sind dabei nicht erfasst.
Ein Eingangsscreening aller PatientInnen bei der Einweisung in eine Klinik würde einen Aufwand von etwa 120.000.000,-€ (120 Millionen) erfordern (weniger als 10%). Einzelbehandlungen von MRSA -Erkrankten können einen Mehraufwand bis zu 200.000.- € pro Person erzeugen.

In Deutschland ist MRSA weder anzeige- noch meldepflichtig, wird auf Totenscheinen nicht vermerkt und ist auch nicht aufklärungspflichtig. Alle Zahlen beruhen auf Schätzungen. Es wird angenommen, dass 15 bis 40% der Bundesbürger betroffen sind. Die Bundesregierung geht von 500.000 bis 800.000 Neuansteckungen (2006) aus, andere schätzen über 1 Mio. Die Zahlen der Schwerbehinderungen durch MRSA sind völlig unbekannt. Geschädigte Patienten oder deren Hinterbliebene können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld fast nie gerichtlich durchsetzten, da der Nachweis einer Ansteckung im Krankenhaus wegen des fehlenden Eingangs­screening zumeist nicht erbracht werden kann.



Warum ein Qualitätssiegel in Oberberg ?


Jedes Jahr sterben in Oberberg 140 Menschen an Infektionen die sie sich im Krankenhaus zugezogen haben. Folgeschäden der Infektionen werden kaum erfasst, Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Die kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag vom 30.10.2006 (Drucksache 16/6084) wurde mit dem Papier Drucksache 16/6185 am 01.08.2007 beantwortet und damit erledigt.



Unser Gesetzgeber schläft!

Und das vielleicht mit Grund?

Sämtliche anfallenden Gesundungskosten zahlen die Krankenkassen und Privatpatienten, da der Nachweis einer Ansteckung in den Pflegeeinrichtungen wegen des fehlenden Eingangsscreening nicht erbracht werden kann.

Andererseits sind fast alle Pflegeeinrichtungen zumindest teilprivatisiert und müssen ihrem Finanzplan Rechnung tragen.

Böse ist wer denkt:
"Ein Interesse daran, diesen Virus, "der Geld bringt", tatsächlich und ernsthaft zu bekämpfen wird wohl keine Pflegegesellschaft haben…
(Die Rentenkasse auch nicht.)"


 

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Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Bevormundung hemmt sein Reifen.

Zitat von Johann Gottfried Frey (1762-1831)